Ausbildung und Fortbildung

Wie bei vielen anderen Luftsportarten braucht auch ein Drachen oder Gleitschirmpilot in Deutschland einen staatlichen Luftfahrerschein (Mindestalter 16 Jahre, mit Einverständnis der Eltern auch schon ab 14 Jahre).
Der Luftfahrerschein unterscheidet sich in beschränkten und unbeschränkten Luftfahrerschein.
Mit dem unbeschränkten Luftfahrerschein sind Überlandflüge erlaubt.

Darauf aufbauend gibt es die Möglichkeit, besondere Berechtigungen zu erlangen. (Windenschleppstart, Windenführer, Flugfunk etc.)

Welche Ausbildungen sind zur Erlangung der Pilotenlizenz notwendig ?

1. Der Grundkurs (L Schein).
2. Höhenkurs zum beschränkten Luftfahrerschein (A Schein)
3. Überlandflugberechtigung (B Schein)

Der abgeschlossene Grundkurs ist Voraussetzung für die anschließende Höhenflugausbildung (A-Schein).
Der A-Schein (beschränkter Luftfahrerschein) ist eine international gültige Fluglizenz und berechtigt zum freien und selbständigen Fliegen im Fluggelände.
Mit dem B-Schein (Überlandflugberechtigung) sind dann Strecken- und Überlandflüge erlaubt.

Ab der Ausbildungsstufe "beschränkter Luftfahrerschein (A Schein)" empfehlen wir eine eigene Flugausrüstung.

Wenn Sie die komplette Flugausrüstung über unsere Flugschule beziehen, erhalten Sie einen stark ermäßigten Sonderpreis. Zusätzlich entfallen die Leihgebühren.